Der Verband arbeitet bundesweit an den Schnittstellen von Familien-, Migrations- und Bildungspolitik als Interessenvertretung binationaler und interkultureller Familien und Partnerschaften. Wir engagieren uns für die Grund- und Menschenrechte aller hier lebenden Familien und Paare, egal welcher Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion. Starke Gesellschaften brauchen Vielfalt und ihre vielfältigen Familien brauchen eine gerechte Teilhabe. Dafür setzen wir uns ein.
Wir bieten Informationen und Beratung zu folgenden Themenschwerpunkten
Zusammenleben als hetero-, homo-, und intersexuelle(s) Paar/ Familie
Krisen- und Trennungssituationen
Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. In Artikel 16 (3) steht: Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. So der Anspruch.
Die Wirklichkeit sieht für viele Familien anders aus. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist die Grundlage zahlreicher Verfassungen, auch der Grundrechte in Deutschland oder der Europäischen Menschenrechtskonvention. Danach haben alle Menschen die gleichen Rechte. Es gibt aber ein gleicher als gleich. Das erleben wir in unserer täglichen Arbeit. Nicht alle Familien haben das gleiche Recht, ihre Familieneinheit in Deutschland zu leben.