Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein wichtiges Verfahren in Unternehmen aller Betriebsgrößen, um Beschäftigte mit längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten eine Wiederaufnahme der Arbeit zu ermöglichen. Es profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Mit dem BEM soll Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden.
Bereits seit Mai 2004 sind Betriebe gesetzlich verpflichtet, das Betriebliche Eingliederungsmanagement durchzuführen (§167 Abs. 2, SBG IX). Vielfach führen Unkenntnis oder bürokratische Hürden dazu, dass Betriebe die gesetzlichen Vorgaben immer noch nicht umsetzen.
Wir unterstützen alle Betriebe und Arbeitnehmer bei der beruflichen Wiedereingliederung und beim BEM, durch unsere vielfältigen Angebote zum BEM!